Die Kanzlei vertritt Sie vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden. Wir suchen Lösungen für Ihre Fragen oder Schwierigkeiten vor allem im
allgemeinen Vertragsrecht
Arbeitsrecht
Bau- und Planungsrecht, Werkvertragsrecht
Beurkundungsrecht
Erbrecht, Nachfolgeregelungen, Testamente, letztwillige Verfügungen
Familienrecht (Ehe- und Scheidungsrecht, Eheschutzmassnahmen)
Gesellschaftsrecht
KESB (Vorsorgeaufträge und Sorgerechtsverfügungen)
Nachbarrecht
Sachenrecht
Strafrecht (unter Einschluss des Nebenstrafrechts) mit besonderem Fokus auf Wirtschaftsdelikte, amtliche Mandate
Verwaltungsrecht (z.B. öffentliches Baurecht, Bewilligungsverfahren, Steuerrecht etc.)
… und allem anderen, was sich rechtlich lösen lässt …
Als öffentlicher Notar des Kantons St. Gallen berate und betreue ich Sie bei der Erarbeitung und Erstellung von in der ganzen Schweiz gültigen öffentlichen Urkunden für verschiedensten Rechtsgeschäfte. Ich beurkunde und beglaubige insbesondere:
Vorsorgeaufträge und Sorgerechtsverfügungen
Patientenverfügungen
Eheverträge
Konkubinatsverträge
Erbverträge
Testamente (letztwillige Verfügungen)
Gründungen von Gesellschaften (AG, GmbH, KG etc.) und Stiftungen
Änderungen und Auflösungen von Gesellschaften und Stiftungen wie z.B. Sitzverlegungen, Kapitalerhöhung, Änderung im Namen oder Zweck etc.
Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
Ich kann die Beurkundung auf dem gesamten Gebiet des Kantons St. Gallen durchführen. Insbesondere Klienten mit gesundheitlichen Einschränkungen schätzen die Dienstleistung, dass die Beurkundung bei ihnen zu Hause oder z.B. in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt werden kann.
Urkunden mit internationaler Anknüpfung oder mehrsprachige Urkunden wurden durch mich bereits diverse erstellt. Fragen Sie nach den Möglichkeiten.
Ein Willensvollstrecker wird, um den letzten Willen eines Erblassers um- und durchzusetzen, die Erbschaft zu erhalten, zu schützen und zu verwalten, Legate und Testate auszurichten und die Teilung zwischen den Erben vorzubereiten.
Der Willensvollstrecker immer eine Vertrauensperson des Erblassers sein, der mit der Aufgabe betraut ist, dessen Anordnungen und Wünsche so umzusetzen, wie dieser es sich gewünscht und vorgestellt hat. Zu seiner Aufgabe zählt auch, den Nachlass festzustelle und diesen zu schützen und zu verwalten.
Es ist meistens sinnvoller und für alle Beteiligten befriedigender, einen Konflikt aussergerichtlich zu lösen, als sich den Unwägbarkeiten eines Prozesses und dem Ermessenspielraum eines Gerichtes auszusetzen.
Die Mediation ermöglicht es, für alle Beteiligten eine optimale Lösung zu finden, mit der sie auch in Zukunft miteinander und nicht gegeneinander Leben können. Nicht die Schuldfrage steht dabei im Vordergrund, sondern die Suche nach einer tragfähigen einvernehmlichen Lösung (ich bevorzuge den Handschlag am runden Tisch). Dabei bestimmen die Parteien über den Inhalt und den Umfang der Vermittlung und vor allem auch über die Art und Weise der Mediation. Sie als Lösungssuchende bleiben auch verantwortlich für das Ergebnis, im Gegensatz zum Richter in einem Prozess.
Ich kann Sie als neutraler Gesprächsleiter unterstützen und ihnen beratend zur Seite stehen. Wichtig zu wissen ist: Sollte die Vermittlung scheitern, so können wir danach keine der Parteien beraten oder vertreten.
Vermittlungen sind besonders sinnvoll im Bereich
Arbeitsrecht
Erbrecht
Dispute zwischen Kunden und Lieferanten
Konflikte zwischen Business-Partner
überall dort, wo ein Miteinander mehr bringt als ein Gegeneinander